Renovieren bei Auszug
Ob Umzug, Auszug oder Nachlasspflege – für eine Renovierung gibt es verschiedene Gründe.
Was ist wirklich nötig und was ist optional? Worin liegt der Unterschied zwischen Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen?
Wir übernehmen für Sie im Rahmen der Renovierung folgende Arbeiten:
- Komplett- oder Teilrenovierung
- Schönheitsreparaturen
- Rückbau von Einbaukücken, Einzuschränken, Jalousien, …
- Entfernen von Bodenbelägen und ggf. Erneuerung
- Entfernen von Tapeten und ggf. neu tapezieren
- Diverse Malerarbeiten u. a. Wände und Decken streichen
Das sollten Sie für die Renovierung wissen
In welchem Zustand muss das Mietobjekt, die Wohnung oder das Haus an den Vermieter zurückgegeben werden?
Dies können Sie in aller Regel dem seinerzeit abgeschlossenen Mietvertrag entnehmen. Beachten Sie hierbei, dass nicht alles was damals vereinbart wurde heute noch Bestand hat. In vielen Verträgen gibt es Formulierungen und Klauseln, die nach aktueller Rechtssprechung unwirksam sein könnten. Unklare Positionen sollten Sie deshalb gleich bei der Kündigung mit dem Vermieter besprechen und ggf. zur Sicherheit schriftlich fixieren.
Auf Grundlage der erforderlichen Arbeiten erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag.